Ein häufiger Grund zur Sorge sind die Kosten einer medizinischen Behandlung. Wir möchten Ihnen diese Sorge nehmen. Die Kosten für Pit Picking und die Laser-Operation bei Steißbeinfisteln werden in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:
Keine Zuzahlung, egal welche OP-Technik
Kostenübernahme Operation
Die Kosten für die Behandlung und Operation Ihrer Steißbeinfistel, sowohl bei Pit Picking als auch Karydakis Operation, werden von allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen vollständig übernommen. Seit der Einführung der Hybrid-DRG-Abrechnung Anfang 2024 gilt das auch für moderne Laseroperationen wie die Laser-Sinusektomie und SiLaC – erstklassige Behandlung zum „Nulltarif“. Eine Überweisung benötigen Sie nicht. Denken Sie aber bitte daran, Ihre gültige Versicherungskarte zum Termin mitzubringen.
Privatpatienten erhalten von uns eine Rechnung gemäß der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Abrechnung erfolgt je nach Behandlungsaufwand bis maximal zum 3,5-fachen Steigerungssatz, mit entsprechender Begründung.
Für eine unkomplizierte Abwicklung finden Sie auf unserer Download-Seite das Anmeldeformular für Privatpatienten sowie das Einwilligungsformular für die Rechnungsabwicklung. Die Liquidation wird von unserem Partner bfs+ Health Finance übernommen, um Ihnen eine bequeme und professionelle Abwicklung zu gewährleisten.
Kostenübernahme Laserepilation
Für die Rückfällen vorbeugende Laser-Haarentfernung bieten wir gesetzlich versicherten Patienten und bei medizinischer Indikation besonders günstige Konditionen und Paketpreise. Vergleichen Sie unser Preis-Leistungs-Verhältnis mit anderen Anbietern! Eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nach gegenwärtiger Rechtslage nicht möglich.
Grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
Als EU-Bürger haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, sich in Deutschland medizinisch behandeln zu lassen. Die Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung im Heimatland ist möglich, jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
1. Genehmigung durch Ihre Krankenkasse (S2-Formular)
Für geplante Behandlungen benötigen Sie eine S2-Bescheinigung (ehemals E112). Dieses Formular beantragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung im Heimatland. Es bestätigt, dass Ihre Kasse die Behandlungskosten im EU-Ausland übernimmt. Mit der S2-Bescheinigung können Sie in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK oder Techniker Krankenkasse) einen Behandlungsausweisbeantragen. Dieser ermöglicht es uns, die Kosten direkt mit der deutschen Krankenkasse abzurechnen – genau wie bei in Deutschland Versicherten.
2. Selbstzahlung und Erstattungsanspruch
Wenn die S2-Bescheinigung nicht vorliegt, können Sie die Behandlungskosten zunächst selbst tragen und im Nachhinein bei Ihrer Krankenkasse im Heimatland die Erstattung beantragen. Allerdings besteht hier das Risiko, dass die Kosten nur teilweise oder gar nicht übernommen werden, insbesondere wenn keine vorherige Genehmigung vorliegt.
3. Rechtsgrundlagen: EU-Verordnungen zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
Die wichtigsten rechtlichen Regelungen finden sich in:
Verordnung (EG) Nr. 883/2004: Sie regelt die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in der EU.
Verordnung (EG) Nr. 987/2009: Diese beschreibt die praktischen Details zur Anwendung der Verordnung 883/2004.
Richtlinie 2011/24/EU über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung: Sie erlaubt EU-Bürgern, sich in einem anderen EU-Land behandeln zu lassen, und regelt die Kostenübernahme durch die Heimatkrankenkasse.
4. Wichtige Hinweise
Notfall vs. geplante Behandlung: Während Notfallbehandlungen in der EU über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) abgedeckt sind, erfordert eine geplante Operation das S2-Formular.
Länderspezifische Regelungen: Die Bearbeitungszeiten und Anforderungen können je nach Land unterschiedlich sein. Klären Sie dies frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse ab.
Fazit
Für eine reibungslose Behandlung in Deutschland empfehlen wir, die S2-Bescheinigung rechtzeitig zu beantragen und den Behandlungsausweis vor dem Termin zu organisieren. Bei Fragen zur Abrechnung stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.
Patienten mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union
Wir bieten attraktive Tarife auch für unsere hochwertigen Spezial-Leistungen, die oft preiswerter sind als die Gebühren in Ihrem Heimatland. Bezahlung ist bar oder mit Kreditkarte möglich.
So können Sie Ihre Behandlung mit einem Kurzurlaub in der Landeshauptstadt München mit attraktiven Einkaufsmöglichkeiten, einladender Gastronomie, Kulturschätzen und landschaftlich reizvollem Umland verbinden.
Akzeptierte Zahlungsmittel
Sie bekommen bei uns nach der Behandlung immer eine Rechnung nach den Regeln der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte GOÄ. Diese können Sie bar und mit gängigen Kredit- und Debitkarten bezahlen. Patienten mit Hauptwohnsitz in Deutschland bekommen eine Rechnung per Post von bfs+ an Ihre Meldeadresse.