Ein häufiger Grund zur Sorge sind die Kosten einer medizinischen Behandlung. Wir möchten Ihnen diese Sorge nehmen. Die Kosten für Pit Picking und die Laser-Operation bei Steißbeinfisteln werden in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:
Für die Rückfällen vorbeugende Laser-Haarentfernung bieten wir bei gesetzlich versicherten Patienten und medizinischer Indikation besonders günstige Konditionen und Paketpreise. Vergleichen Sie unser Preis-Leistungs-Verhältnis mit anderen Anbietern!
Eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nach gegenwärtiger Rechtslage nicht möglich: „Sozialmedizinische Bewertung des Sachverhalts: Die Epilation mittels Laser bzw. IPL BIitzlampe in der beanspruchten Indikation ist den „neuen“ Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) zuzuordnen (Als „neue“ Methode gelten Leistungen, die nicht im EBM oder Bema enthalten sind oder die als Leistungen im EBM oder im Bema enthalten sind, deren Indikation oder deren Art der Erbringung aber wesentliche Änderungen oder Erweiterungen erfahren haben.) Als NUB wäre eine Behandlung im ambulanten Sektor erst dann Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie durch ein positives Votum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G‐BA) entsprechend § 135 Abs. 1 SGB V (Erlaubnisvorbehalt) in das Leistungsspektrum der GKV aufgenommen worden wäre. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zu dieser – grundsätzlich ambulant durchführbaren – Methode in der beanspruchten Indikation bislang keine positive Empfehlung nach § 135 (1) SGB V abgegeben. Somit ist die beantragte Methode keine Kassenleistung. Eine notstandsähnliche Situation liegt nicht vor, weder im Sinne einer lebensbedrohlichen, unbehandelt regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung (Bundesverfassungsgericht: „Nikolaus Beschluss“ vom 06.12.2005 – 1 BvR 347/98 und Beschluss vom 10.11.2015 – 1 BvR 2056/12), noch einer “wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung“ (§ 2 Abs. 1a SGB V). Eine befürwortende sozialmedizinische Bewertung ist gegenwärtig auch im Einzelfall nicht möglich.“ (Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in der Einzelfallprüfung)
Die Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung ist bei EU Patienten möglich, aber etwas umständlich.
Sie benötigen eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse, die S2 Bescheinigung. Mit diesem Formular können Sie dann bei einer deutschen, gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. AOK, Techniker Krankenkasse) einen Behandlungsausweis beantragen.
Wenn dieser Ausweis im Zeitpunkt der Behandlung vorliegt, können wir die Operation wie bei einem in Deutschland versicherten Patienten direkt mit der Versicherung abrechnen.
Alternativ bleibt die Möglichkeit, die Behandlungskosten zu bezahlen und im Nachhinein Kostenerstattung zu beantragen. Dabei besteht das Risiko, daß der Anspruch ganz oder teilweise abgelehnt wird.
Wir bieten attraktive Tarife auch für unsere hochwertigen Spezial-Leistungen, die oft preiswerter sind als die Gebühren in Ihrem Heimatland. Bezahlung ist bar oder mit Kreditkarte möglich.
So können Sie Ihre Behandlung mit einem Kurzurlaub in der Landeshauptstadt München mit attraktiven Einkaufsmöglichkeiten, einladender Gastronomie, Kulturschätzen und landschaftlich reizvollem Umland verbinden.
Sie bekommen bei uns nach der Behandlung immer eine Rechnung nach den Regeln der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte GOÄ. Diese können Sie bar und mit gängigen Kredit- und Debitkarten bezahlen. Patienten mit Hauptwohnsitz in Deutschland bekommen eine Rechnung per Post von bfs+ an Ihre Meldeadresse.
Fachärzte für Viszeralchirurgie und Proktologie – PartG mbB
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