Steißbeinfistel-OP-Kosten

Pilonidal Sinus Zentrum München

Steißbeinfistel-OP-Kosten

Seit der Einführung der Hybrid-DRG ist es für gesetzlich Versicherte in Deutschland deutlich einfacher geworden, eine moderne und schonende Behandlung der Steißbeinfistel zu erhalten – unabhängig von der gewählten Operationstechnik. Ob klassisches Pit Picking, Laserverfahren oder andere minimalinvasive Methoden: Die volle Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist jetzt bundesweit einheitlich geregelt. Das bedeutet: Kein bürokratischer Aufwand, keine Vorab-Anträge – sondern direkte, verlässliche Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Unsere Praxis bietet Ihnen also Spitzenmedizin für alle, nicht nur für Privatversicherte. Wir kombinieren langjährige Erfahrung mit modernen, gewebeschonenden Techniken – individuell angepasst an Ihre Diagnose. Auch für Patientinnen und Patienten aus dem EU-Ausland gibt es Möglichkeiten zur Kostenübernahme im Rahmen der europäischen Sozialversicherungsregelungen.

Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kostenübernahme der Steißbeinfistel-OP – sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte sowie für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die eine Behandlung in Deutschland wünschen.

Neu ab 2025: Kostenübernahme jetzt bei allen gesetzlichen Krankenkassen gesichert

Keine Zuzahlung, egal welche OP-Technik

Kostenübernahme Operation

Die Kosten für die Behandlung und Operation Ihrer Steißbeinfistel, sowohl bei Pit Picking als auch Karydakis Operation, werden von allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen vollständig übernommen. Seit der Einführung der Hybrid-DRG-Abrechnung Anfang 2024 gilt das auch für moderne Laseroperationen wie die Laser-Sinusektomie und SiLaC – erstklassige Behandlung zum „Nulltarif“. Eine Überweisung benötigen Sie nicht. Denken Sie aber bitte daran, Ihre gültige Versicherungskarte zum Termin mitzubringen.

Privatpatienten erhalten von uns eine Rechnung gemäß der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Abrechnung erfolgt je nach Behandlungsaufwand bis maximal zum 3,5-fachen Steigerungssatz, mit entsprechender Begründung.

Für eine unkomplizierte Abwicklung finden Sie auf unserer Download-Seite das Anmeldeformular für Privatpatienten sowie das Einwilligungsformular für die Rechnungsabwicklung. Die Liquidation wird von unserem Partner bfs+ Health Finance übernommen, um Ihnen eine bequeme und professionelle Abwicklung zu gewährleisten.

Kostenübernahme Laserepilation

Für die Rückfällen vorbeugende Laser-Haarentfernung bieten wir gesetzlich versicherten Patienten und bei medizinischer Indikation besonders günstige Konditionen und Paketpreise. Vergleichen Sie unser Preis-Leistungs-Verhältnis mit anderen Anbietern! Eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nach gegenwärtiger Rechtslage nicht möglich.

Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung - Europäische Union

Einreise nach Deutschland zur Behandlung: Nationaler Anspruchsnachweis

Als EU-Bürger haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, sich in Deutschland medizinisch behandeln zu lassen. Die Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung im Heimatland ist möglich, jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden. 

1. Genehmigung durch Ihre Krankenkasse (S2-Formular)

Für geplante Behandlungen benötigen Sie eine S2-Bescheinigung (ehemals E112). Dieses Formular beantragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung im Heimatland. Es bestätigt, dass Ihre Kasse die Behandlungskosten im EU-Ausland übernimmt. Mit der S2-Bescheinigung können Sie in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK, Barmer, Techniker Krankenkasse etc.) einen Behandlungsausweis beantragen. Dieser sogenannte „Nationale Anspruchsnachweis Anlage 3 – 1 2024) ermöglicht es uns, die Kosten direkt mit der deutschen Krankenkasse abzurechnen – genau wie bei in Deutschland Versicherten.

2. Selbstzahlung und Erstattungsanspruch

Wenn die S2-Bescheinigung nicht vorliegt, können Sie die Behandlungskosten zunächst selbst tragen und im Nachhinein bei Ihrer Krankenkasse im Heimatland die Erstattung beantragen. Allerdings besteht hier das Risiko, dass die Kosten nur teilweise oder gar nicht übernommen werden, insbesondere wenn keine vorherige Genehmigung vorliegt.

Einreise nach Deutschland aus anderem Grund: Behandlung mit Europäischer Krankenversicherungskarte (EHIC)

Menschen aus EU-Mitgliedstaaten sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich können während eines vorübergehenden Aufenthalts in Deutschland ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen – zum Beispiel bei beruflichem Aufenthalt, für ein Studium oder während einer Urlaubsreise. Grundlage ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. GHIC. Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt nicht ausschließlich zum Zweck der medizinischen Behandlung erfolgt. In der Praxis wird hierfür die Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung ausgefüllt und zusammen mit einer Kopie der EHIC an eine deutsche Krankenkasse übermittelt. 

Bei der Steißbeinfistel (Sinus Pilonidalis) kommt diese Regelung z.B. zur Anwendung, wenn auf einer Reise ein akuter Abszess auftritt und notfallmäßig behandelt werden muß.

Rechtsgrundlagen: EU-Verordnungen zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

Die rechtliche Grundlage für medizinische Behandlungen über Ländergrenzen hinweg innerhalb der Europäischen Union bildet ein Bündel von EU-Verordnungen und Richtlinien. Diese sollen sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger auch außerhalb ihres Wohnsitzlandes Zugang zu notwendigen Gesundheitsleistungen erhalten – ohne rechtliche oder finanzielle Nachteile.

Verordnung (EG) Nr. 883/2004:

Diese zentrale Verordnung regelt die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme innerhalb der EU sowie in den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz. Sie sorgt dafür, dass Versicherte auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat weiterhin über ihre heimische Krankenversicherung abgesichert sind.

Verordnung (EG) Nr. 987/2009:

Diese Richtlinie stärkt die Patientenrechte innerhalb der EU. Sie erlaubt es Versicherten, gezielt zur Behandlung in ein anderes EU-Land zu reisen, und regelt, unter welchen Bedingungen Kosten durch die heimische Krankenkasse erstattet werden. Voraussetzung ist in der Regel eine vorherige Genehmigung (z. B. für stationäre Behandlungen oder spezialisierte Eingriffe).

Die Kostenübernahme bei EU Bürgern ist mit Nationalem Anspruchsnachweis und EHIC möglich
Wenn Sie aus dem EU-Ausland zu uns kommen, gelten günstige Sonderregeln (Bild: Europäisches Patentamt München, © Juergen Hasenkopf / Alamy Stock Foto)

Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung - Non-EU

Patienten mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union

Hochwertige Medizin zu fairen Konditionen – Behandlung und Kurzurlaub in München

Für Patientinnen und Patienten aus dem Ausland bieten wir transparente und attraktive Selbstzahler-Tarife – auch für unsere spezialisierten, besonders schonenden Behandlungsverfahren. Oft liegen die Gesamtkosten bei uns deutlich unter den Gebühren vergleichbarer Leistungen in vielen anderen Ländern, ohne dabei Kompromisse bei der medizinischen Qualität oder der individuellen Betreuung einzugehen.

Die Bezahlung kann bequem bar oder per Kreditkarte erfolgen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine detaillierte, international verständliche Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Versicherung aus.

Darüber hinaus lässt sich Ihre Behandlung ideal mit einem Aufenthalt in der Landeshauptstadt München verbinden. Genießen Sie die Kombination aus medizinischer Exzellenz und urbanem Flair – mit vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten, ausgezeichneter Gastronomie, kulturellen Highlights wie Museen, Oper oder Residenztheater sowie der unmittelbaren Nähe zu den bayerischen Alpen und Seenlandschaften.

So wird Ihr medizinischer Aufenthalt zu einer rundum positiven Erfahrung – kompetent, effizient und eingebettet in ein attraktives Reiseerlebnis.

Akzeptierte Zahlungsmittel

Sie bekommen bei uns nach der Behandlung immer eine Rechnung nach den Regeln der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte GOÄ. Diese können Sie bar und mit gängigen Kredit- und Debitkarten bezahlen. Patienten mit Hauptwohnsitz in Deutschland bekommen eine Rechnung per Post von bfs+ an Ihre Meldeadresse.