Częstym powodem do niepokoju są koszty leczenia. Chcielibyśmy pozbyć się tego zmartwienia. Koszty pobierania dołu i chirurgii laserowej przetok kości ogonowej są zazwyczaj pokrywane przez ustawowe i prywatne kasy chorych. Oto przegląd najważniejszych punktów:
Wohnsitz Bundesrepublik Deutschland
Keine Zuzahlung, egal welche OP-Technik
Kostenübernahme Operation
Die Kosten für die Behandlung und Operation Ihrer Steißbeinfistel, sowohl bei Pit Picking als auch Karydakis Operation, werden von allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen vollständig übernommen. Seit der Einführung der Hybrid-DRG-Abrechnung Anfang 2024 gilt das auch für moderne Laseroperationen wie die Laser-Sinusektomie und SiLaC – erstklassige Behandlung zum „Nulltarif“. Eine Überweisung benötigen Sie nicht. Denken Sie aber bitte daran, Ihre gültige Versicherungskarte zum Termin mitzubringen.
Privatpatienten erhalten von uns eine Rechnung gemäß der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Abrechnung erfolgt je nach Behandlungsaufwand bis maximal zum 3,5-fachen Steigerungssatz, mit entsprechender Begründung.
Für eine unkomplizierte Abwicklung finden Sie auf unserer Download-Seite das Anmeldeformular für Privatpatienten sowie das Einwilligungsformular für die Rechnungsabwicklung. Die Liquidation wird von unserem Partner bfs+ Health Finance übernommen, um Ihnen eine bequeme und professionelle Abwicklung zu gewährleisten.
Kostenübernahme Laserepilation
Für die Rückfällen vorbeugende Laser-Haarentfernung bieten wir gesetzlich versicherten Patienten und bei medizinischer Indikation besonders günstige Konditionen und Paketpreise. Vergleichen Sie unser Preis-Leistungs-Verhältnis mit anderen Anbietern! Eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nach gegenwärtiger Rechtslage nicht möglich.
Warum wird die Laserepilation nicht von der gesetzlichen Krankenversichung übernommen?
Sozialmedizinische Bewertung des Sachverhalts: Die Epilation mittels Laser bzw. IPL BIitzlampe in der beanspruchten Indikation ist den "neuen" Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) zuzuordnen (Als "neue" Methode gelten Leistungen, die nicht im EBM oder Bema enthalten sind oder die als Leistungen im EBM oder im Bema enthalten sind, deren Indikation oder deren Art der Erbringung aber wesentliche Änderungen oder Erweiterungen erfahren haben.) Als NUB wäre eine Behandlung im ambulanten Sektor erst dann Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie durch ein positives Votum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G‐BA) entsprechend § 135 Abs. 1 SGB V (Erlaubnisvorbehalt) in das Leistungsspektrum der GKV aufgenommen worden wäre. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zu dieser - grundsätzlich ambulant durchführbaren - Methode in der beanspruchten Indikation bislang keine positive Empfehlung nach § 135 (1) SGB V abgegeben. Somit ist die beantragte Methode keine Kassenleistung. Eine notstandsähnliche Situation liegt nicht vor, weder im Sinne einer lebensbedrohlichen, unbehandelt regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung (Bundesverfassungsgericht: "Nikolaus Beschluss" vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98 und Beschluss vom 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12), noch einer “wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung" (§ 2 Abs. 1a SGB V). Eine befürwortende sozialmedizinische Bewertung ist gegenwärtig auch im Einzelfall nicht möglich." (Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in der Einzelfallprüfung)
Wohnsitz Europäische Union
Grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
Als EU-Bürger haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, sich in Deutschland medizinisch behandeln zu lassen. Die Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung im Heimatland ist möglich, jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
1. Genehmigung durch Ihre Krankenkasse (S2-Formular)
Für geplante Behandlungen benötigen Sie eine S2-Bescheinigung (ehemals E112). Dieses Formular beantragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung im Heimatland. Es bestätigt, dass Ihre Kasse die Behandlungskosten im EU-Ausland übernimmt. Mit der S2-Bescheinigung können Sie in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK oder Techniker Krankenkasse) einen Behandlungsausweisbeantragen. Dieser ermöglicht es uns, die Kosten direkt mit der deutschen Krankenkasse abzurechnen – genau wie bei in Deutschland Versicherten.
2. Selbstzahlung und Erstattungsanspruch
Wenn die S2-Bescheinigung nicht vorliegt, können Sie die Behandlungskosten zunächst selbst tragen und im Nachhinein bei Ihrer Krankenkasse im Heimatland die Erstattung beantragen. Allerdings besteht hier das Risiko, dass die Kosten nur teilweise oder gar nicht übernommen werden, insbesondere wenn keine vorherige Genehmigung vorliegt.
3. Rechtsgrundlagen: EU-Verordnungen zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
Die wichtigsten rechtlichen Regelungen finden sich in:
Verordnung (EG) Nr. 883/2004: Sie regelt die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in der EU.
Verordnung (EG) Nr. 987/2009: Diese beschreibt die praktischen Details zur Anwendung der Verordnung 883/2004.
Richtlinie 2011/24/EU über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung: Sie erlaubt EU-Bürgern, sich in einem anderen EU-Land behandeln zu lassen, und regelt die Kostenübernahme durch die Heimatkrankenkasse.
4. Wichtige Hinweise
Notfall vs. geplante Behandlung: Während Notfallbehandlungen in der EU über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) abgedeckt sind, erfordert eine geplante Operation das S2-Formular.
Länderspezifische Regelungen: Die Bearbeitungszeiten und Anforderungen können je nach Land unterschiedlich sein. Klären Sie dies frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse ab.
Wnioski
Für eine reibungslose Behandlung in Deutschland empfehlen wir, die S2-Bescheinigung rechtzeitig zu beantragen und den Behandlungsausweis vor dem Termin zu organisieren. Bei Fragen zur Abrechnung stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.
Wohnsitz Non-EU
Pacjenci mieszkający poza Unią Europejską
Oferujemy również atrakcyjne stawki za nasze wysokiej jakości usługi specjalne, które często są tańsze niż opłaty w Twoim kraju. Płatność jest możliwa gotówką lub kartą kredytową.
Leczenie można połączyć z krótkimi wakacjami w stolicy kraju związkowego Monachium z atrakcyjnymi możliwościami zakupów, zachęcającą gastronomią, skarbami kultury i malowniczym otoczeniem.
Akceptowane środki płatności
Po zakończeniu leczenia zawsze otrzymasz od nas fakturę zgodną z oficjalną skalą opłat dla lekarzy GOÄ. Opłatę można uiścić gotówką lub za pomocą standardowych kart kredytowych i debetowych. Pacjenci, których główne miejsce zamieszkania znajduje się w Niemczech, otrzymają fakturę pocztą od bfs+ na swój adres zameldowania.